Erweiterung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nationale Frachtbeförderung – V.N.1.0_032016 gültig ab 01.03.2016“ der Intex Paketdienst GmbH

Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intex Paketdienst GmbH für die Nationale Frachtbeförderung gilt folgendes:

E1 Ausübung des Weisungs-/Verfügungsrechtes

E1.1 Zwischen dem Versender und INTEX besteht Einigkeit, dass abweichend von § 418 Abs. 2 HGB bei Inanspruchnahme von Optionen, die INTEX dem Empfänger hinsichtlich Ort und Zeit der Ablieferung anbietet, die Weisungs- und Verfügungsbefugnis über das Paket bereits vor dem ersten Zustellversuch auf den Empfänger übergeht.

E1.2 Die Möglichkeit der Korrektur von Adressfehlern durch den Versender bleibt davon unberührt. Korrekturen sind von INTEX jedoch nur zu beachten, soweit diese noch vor Ablieferung an den Empfänger berücksichtigt werden können.